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   VG Magdeburg, 26.10.2009 - 9 A 166/08 MD   

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VG Magdeburg, 26.10.2009 - 9 A 166/08 MD (https://dejure.org/2009,39287)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26.10.2009 - 9 A 166/08 MD (https://dejure.org/2009,39287)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 9 A 166/08 MD (https://dejure.org/2009,39287)
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  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2009 - 9 A 166/08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ist geklärt, dass die Verweigerung der Wiedereinreise, soweit sie an asylerhebliche Merkmale anknüpft, politische Verfolgung darstellen kann, denn der Staat entzieht seinem Staatsbürger hiermit wesentliche staatsbürgerliche Rechte und grenzt ihn so aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit aus (vgl. BVerwG, U. v. 24.10.1995, 9 C 3/95, NVwZ 1996, S. 602 ff.).

    Politische Verfolgung wird dabei regelmäßig - ohne dass hier eine Regelvermutung gilt (vgl. BVerwG, B. v. 07.12.1999, 9 B 474/99, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224) - bei der Aussperrung von Staatsangehörigen anzunehmen sein (vgl. BVerwG, U. v. 24.10.1995, a.a.O.).

    Bei Staatenlosen kann eine solche Maßnahme des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts aber auch auf anderen als auf asylrelevanten Gründen beruhen, wenn etwa der Staat ein Interesse daran hat, die durch den Aufenthalt dieser Personengruppe entstehende wirtschaftliche Belastung zu mindern oder Gefahren für die Staatssicherheit durch potenzielle Unruhestifter vorzubeugen oder weil er keine Veranlassung sieht, Staatenlose, die freiwillig das Land verlassen, weiterhin aufzunehmen (BVerwG, U. v. 24.10.1995, a. a. O.).

  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2009 - 9 A 166/08
    Das Gericht vertritt nicht die Auffassung, dass von einer politischen Verfolgung auszugehen ist, weil der syrische Staat mit der Widereinreiseverweigerung auch politische Interessen ohne Asylrelevanz verfolgt; dann würde in der Tat ein zu weiter Politikbegriff im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde gelegt (vgl. BVerwG, U. v. 12.02.1985, 9 C 45.84, EZAR 200 Nr. 11, S. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09

    Anforderungen an den Begriff der Verfolgungshandlung iSv EGRL 93/2004 Art 3;

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2009 - 9 A 166/08
    Das Urteil wurde mit Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 (3 L 374/09, M18809) abgeändert und die Klage wurde abgewiesen.
  • BVerwG, 07.12.1999 - 9 B 474.99
    Auszug aus VG Magdeburg, 26.10.2009 - 9 A 166/08
    Politische Verfolgung wird dabei regelmäßig - ohne dass hier eine Regelvermutung gilt (vgl. BVerwG, B. v. 07.12.1999, 9 B 474/99, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224) - bei der Aussperrung von Staatsangehörigen anzunehmen sein (vgl. BVerwG, U. v. 24.10.1995, a.a.O.).
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